Wie sind die Atemwege zu schützen?

Glossar:

  • Gas – eine Substanz ohne eigene Form, Volumen oder Fläche, welche dazu tendiert, sich selbstständig auszuweiten. Diese Eigenschaften resultieren aus den Eigenschaften von Molekülen, die in der Gasphase volle Bewegungsfreiheit haben. Sie alle bewegen sich ständig in dem von Gas eingenommenen Raum und bleiben nie an einem Ort stehen.
  • Ausdünstungen (Sekundärdampf) – Gase, welche im Zuge der Erwärmung von Flüssigkeiten entstehen.
  • Nebel – kleine Flüssigkeitstropfen umgeben von Gas
  • Staub, Dunst – Suspension von kleinen bzw. sehr kleinen festen Teilchen im Gas.
  • Aerosol – Dispersionsstruktur, wobei ein Gas die Dispersionsumgebung darstellt und die diffuse Phase die Form einer Flüssigkeit (im Falle von Nebel) bzw. eines festen Körpers (im Falle von Rauch und Staub) annimmt.
  • HZK – Höchstzulässige Konzentration – die Konzentration einer Substanz, die beim Einwirken auf den Menschen während einer achtstündigen Arbeitszeit im Laufe seines aktiven Berufslebens keinen negativen Einfluss auf seinen Gesundheitszustand haben sollte. Die einzelnen HZK-Grenzwerte für die gefährlichsten Substanzen wurden in der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 01.12.1989 festgelegt. 1286

Ziel: Schädliche Substanzen können in den menschlichen Körper auf drei Wegen gelangen: durch die Haut, durch den Verdauungstrakt und durch die Atemwege. Das Ziel dieser Ausarbeitung ist es, die Methoden und Mittel zum Schutz der menschlichen Atemwege kennen zu lernen. Das Ziel dieser Ausarbeitung ist es, die Methoden und Mittel zum Schutz der menschlichen Atemwege kennen zu lernen.

Rechtliche Aspekte: Für alle schädlichen Substanzen wurden sog. HZK- Grenzwerte festgelegt. Im Falle der Überschreitung einer dieser Grenzwerte ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeiter mit entsprechender Schutzausrüstung auszurüsten. Diese Schutzausrüstung muss durch das Hauptinstitut für Arbeitsschutz zertifiziert sein und entsprechende Atteste besitzen. Dies verpflichtet den Hersteller oder Importeur dazu, die Atemschutzgeräte mit dem „CE“ Zeichen zu versehen und eine Bedienungsanleitung sowie eine Erklärung bezüglich der Übereinstimmung mit den entsprechenden Normen beizulegen und die Nummer der erteilten Zertifizierung zu nennen. In Europa und in Polen gelten in diesem Bereich die Normen PN-EN 149:1996 und EN 149:2001 (Staubverunreinigungen) und PN-EN 141 (Absorber und Filterabsorber). Untersuchungen über Arbeitsbedingungen führt das „SAN-EPID“-Institut durch. Ohne professionelle Messungen ist die Wahl der richtigen Schutzausrüstung entweder mit großem Fehlerrisiko behaftet oder gar nicht erst möglich.